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Fachartikel aus der Welt von Führung & Vertrieb > Nachverhandlung: So wehren Sie sich erfolgreich

Ist Ihnen das auch schon passiert? Einige mit allen Wassern gewaschene Einkäufer versuchen derzeit, die angespannte wirtschaftliche Situation auszunutzen, und fordern Preisnachlässe oder bessere Konditionen – auch in bestehenden Verträgen.

Welche Taktik dahintersteckt, zeigt sehr deutlich dieses Original-Zitat aus einer aktuellen Schulung für Einkäufer:

„Nehmen Sie besonders bei Schwierigkeiten Ihrer Branche die ggf. temporäre Marktschwäche zum Anlass, Ihre Lieferpartner zu Preisnachlässen zu bewegen. Weisen Sie auf die langjährige Partnerschaft hin und dass Sie, auch in für Ihr Unternehmen schlechteren Zeiten, zu Ihren Lieferanten stehen wollen, Sie aber deren Hilfe zur Überwindung der „Flaute“ benötigen. Wie zahlreiche Beispiele aus der Praxis gezeigt haben, gibt es bei derartigen Aktionen, zumindest bei den engeren Lieferantenbeziehungen, keinen Partner, der sich einer solchen Hilfe, entweder durch Preisreduzierung oder wenigstens durch eine länger zugestandene Preisstabilität, verschließt.“

Wie reagieren Sie, wenn ein Kunde die Gunst der Stunde nutzt, um nachträglich bessere Preise oder Konditionen herauszuschlagen? Hier zwei Tipps:

Tipp 1: In Argumenten stark bleiben

Bei guten Kunden ist es zunächst wichtig: Dämpfen Sie den Ärger über den Nachverhandlungsversuch.
Es ist verständlich, wenn Sie sauer sind. Schließlich liefern Sie wie vereinbart Ihre Leistung ab – da können Sie auch erwarten, dass der Kunde sich an seinen Teil der Vereinbarung hält. Ein barscher Hinweis darauf kann jedoch die Geschäftsbeziehung gefährden.

Deshalb: Gehen Sie in eine Nachverhandlung über den Preis wie in eine Preisverhandlung im Laufe eines Verkaufsgesprächs.

Das heißt: Bleiben Sie stark in Ihren Argumenten, warum der Preis im Vergleich zur Leistung und zum Nutzen für den Kunden immer noch günstig ist. Aktuell fordern Nachverhandler einen Preisnachlass zum Beispiel wegen gesunkener Energie-Kosten. Bereiten Sie sich auf solche Argumente vor: Belegen Sie zum Beispiel, dass Ihre Kosten gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses gestiegen sind – und dass es deshalb bereits eine große Leistung ist, dass Sie die Preise nicht erhöhen.

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Tipp 2: Kein Nachlass ohne Gegenleistung

Möglicherweise wollen Sie dem Kunden tatsächlich Entgegenkommen zeigen. Dann gilt jedoch der eiserne Grundsatz:

Kein Nachlass ohne Gegenleistung des Kunden!

Wenn Sie dem Kunden einen Nachlass einräumen, pochen Sie darauf, dass Sie im Gegenzug etwas von ihm bekommen.

Zum Beispiel:

  • längere Verträge, die Ihnen Planungssicherheit geben
  • Vorkasse, durch die Sie Liquidität gewinnen
  • Verzicht auf Service-Leistungen, die Sie erbringen.

Durch einen Nachlass ohne Gegenleistung würden Sie weiteren Nachforderungen Tür und Tor öffnen.

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Über den Author

Gründer | +49 621438760 | Webseite

Helmut Seßler ist Gründer der INtem®-Gruppe. Er hat mit dem INtem®-Team drei Deutsche Trainingspreise, einen Weiterbildungsinnovationspreis, 11 Internationale Deutsche Trainingspreise, 3 Europäische Preise für Training, Beratung und Coaching gewonnen und den Human Ressource Excellence Award erhalten. Zudem ist er Autor zahlreicher Fachartikel und hat mehrere Bücher zu den Themen Beziehungsmanagement, Verkauf und Führung geschrieben. Seine Aufgaben sind die Aus- und Weiterbildung der INtem Trainer. Weiterhin entwickelt er neuste Trainings wie z.B.: das INtem®-Limbic®-Sales Training >Emotionales Verkaufen und das Achtsamkeitstraining. Als NLP-Lehrtrainer, NLP Lehrcoach und MBA setzt er die wissenschaftlichen Erkenntnisse in praxisorientierte Intervalltrainings um.